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Fehlüberweisung zurückholen: Rückruf, Bank und Empfänger

Erstattung · Zahlungen · Stand: 2026-10-03 · Redaktion · keine Rechtsberatung

Fehlüberweisung zurückholen

Die Antwort

Bei einer Fehlüberweisung bittest du sofort deine Bank um einen Rückruf und forderst den Empfänger schriftlich zur Rückzahlung auf. Die Bank prüft nur die IBAN und ist bei falscher Kennung nicht zur Erstattung verpflichtet, muss sich aber bemühen, den Betrag zurückzuerlangen. Der Empfänger muss ohne Rechtsgrund Erlangtes herausgeben.

Wer zahltDer Empfänger, der das Geld ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss es zurückzahlen; deine Bank unterstützt bei der Rückholung.
FristDer Anspruch gegen den Empfänger verjährt nach der Regelverjährung in drei Jahren. Informiere deine Bank unverzüglich, damit ein Rückruf noch Aussicht auf Erfolg hat.
Rechtsgrundlage§§ 675y, 675r BGB, § 812 BGB

Eine falsche Ziffer in der IBAN, ein Zahlendreher beim Betrag oder eine doppelt ausgelöste Überweisung kann jedem passieren. Dann ist Schnelligkeit gefragt. Je früher die Bank den Empfänger kontaktiert, desto besser stehen die Chancen, dass das Geld ohne Streit zurückkommt. Rechtlich sind zwei Ebenen zu unterscheiden: das Verhältnis zur eigenen Bank, die nur nach der angegebenen Kontonummer überweist, und das Verhältnis zum Empfänger, der das Geld ohne Rechtsgrund erhalten hat. In diesem Beitrag erfährst du, welche Schritte sofort zu tun sind, welche Pflichten die Bank hat, wie du den Empfänger anschreibst und was geschieht, wenn er nicht reagiert oder das Geld ausgegeben hat. Das Muster richtet sich an die Bank.

Voraussetzungen

  • Die Überweisung ist ausgeführt worden, enthielt aber eine falsche Kontonummer, einen falschen Betrag oder wurde doppelt ausgelöst.
  • Du hast die Bank unverzüglich nach Feststellung des Fehlers informiert.
  • Der Empfänger hat keinen Anspruch auf das Geld und lässt sich ermitteln.
  • Du kannst Überweisungsbeleg und Fehlerursache belegen.
  • Eine Rückzahlung ist nicht bereits erfolgt oder vom Empfänger verweigert.

Rechtslage

Eine Überweisung wird nach der angegebenen Kundenkennung ausgeführt. Nach § 675r BGB darf die Bank allein auf die IBAN abstellen, auch wenn der Name nicht übereinstimmt. Eine falsche Kennung führt deshalb nicht zu einem Anspruch auf Erstattung gegen die Bank. Nach § 675y Abs. 5 BGB muss sich die Bank aber auf Verlangen bemühen, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen, und teilt dir das Ergebnis mit. Sie darf für diese Nachforschung ein Entgelt verlangen, wenn es vereinbart ist. Unabhängig davon hast du gegen den Empfänger einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB: Er hat das Geld ohne Rechtsgrund erlangt und muss es herausgeben. Ein Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB kommt in Betracht, wenn er das Geld gutgläubig verbraucht hat, doch bei einer erkennbaren Fehlüberweisung ist das schwer zu begründen. Für die Verjährung gelten die §§ 195, 199 BGB mit drei Jahren. Wurde dem Empfänger der Fehler mitgeteilt, haftet er verschärft. Bei Nichtreaktion bleibt der Rechtsweg. Wichtig ist, dass die Bank des Empfängers diesem den Rückruf mitteilt und ihn zur Zustimmung auffordert, die Rückbuchung aber ohne dessen Mitwirkung nicht möglich ist. Deshalb ist der direkte Kontakt zum Empfänger oft der entscheidende Schritt.

So holst du dein Geld zurück

  1. Sofort die Bank kontaktieren. Rufe deine Bank an oder nutze die Rückrufoption im Online-Banking. Nenne Datum, Betrag, IBAN und Empfänger. Bitte darum, den Betrag zurückzufordern, und lass dir den Vorgang schriftlich bestätigen.
  2. Empfänger anschreiben. Wenn der Empfänger bekannt ist, bitte ihn höflich und schriftlich um Rückzahlung. Nenne Betrag, Datum und Fehlerursache und gib eine Frist an. Eine freundliche Bitte führt häufig am schnellsten zum Ziel.
  3. Frist und Mahnung. Zahlt der Empfänger nicht, mahne schriftlich mit Frist von etwa zwei Wochen. Weise auf den Bereicherungsanspruch hin und kündige rechtliche Schritte an. Bewahre den Nachweis der Zustellung auf.
  4. Auskunft zum Empfänger. Nennt die Bank dir den Empfänger nicht, kann ein gerichtliches Verfahren helfen, Auskunft zu erhalten. Datenschutz begrenzt die Auskunft, deshalb ist die Vermittlung durch die Bank wichtig.
  5. Rechtsweg prüfen. Bei höheren Beträgen kommt ein Mahnbescheid oder eine Klage in Betracht. Lass dich vorher beraten, ob die Erfolgsaussichten gut sind und wie hoch die Kosten sein werden.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Überweisungsbeleg mit IBAN und Betrag
  • Kontoauszug
  • Schriftverkehr mit der Bank
  • Schreiben an den Empfänger
  • Nachweis des Fehlers, etwa Rechnung mit richtiger IBAN

Musterschreiben

Betreff: Rückruf einer Überweisung vom [Datum], Betrag [Betrag] Euro

Sehr geehrte Damen und Herren,

am [Datum] habe ich von meinem Konto [IBAN] einen Betrag von [Betrag] Euro an die IBAN [falsche IBAN] überwiesen. Die Überweisung war fehlerhaft, weil [Grund, etwa Zahlendreher]. Ich bitte Sie nach § 675y BGB, den Betrag beim Empfänger zurückzufordern und mich über das Ergebnis Ihrer Bemühungen zu informieren. Bitte teilen Sie mir mit, ob und in welcher Höhe für die Nachforschung Entgelte anfallen. Für Rückfragen bin ich unter [Telefon] erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen
[Vor- und Nachname]
[Anschrift]

Ersetze die Angaben in eckigen Klammern. Verschicke das Schreiben so, dass du den Zugang belegen kannst.

Wenn die Erstattung abgelehnt wird

Zahlt der Empfänger nicht, kann die Forderung gerichtlich verfolgt werden. Ein Mahnbescheid ist ein günstiger Weg, wenn Name und Anschrift des Empfängers bekannt sind. Kennst du sie nicht, wende dich an deine Bank, die dir den Empfänger nur unter bestimmten Voraussetzungen nennt. Verbraucherzentralen und Rechtsberatungsstellen helfen bei der Einschätzung. Bei vorsätzlichem Behalten des Geldes kommt auch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung in Betracht, die Polizei oder Staatsanwaltschaft prüft dann. Behalte die Kosten im Blick, wenn der Betrag niedrig ist, und halte alle Schreiben mit Datum fest.

Verjährung berechnen

Häufige Fragen

Muss die Bank mir das Geld erstatten?

Nicht bei einer falschen IBAN, die du selbst eingegeben hast. Die Bank muss nur nach der Kennung überweisen. Sie ist aber verpflichtet, sich auf dein Verlangen zu bemühen, den Betrag zurückzuerlangen, und dir das Ergebnis mitzuteilen. Für diese Bemühungen kann sie ein vereinbartes Entgelt verlangen.

Wie schnell muss ich handeln?

So schnell wie möglich. Je früher die Bank den Rückruf anstößt, desto größer ist die Chance, dass der Betrag noch auf dem Empfängerkonto liegt. Rechtlich verjährt der Anspruch gegen den Empfänger nach drei Jahren, praktisch zählt aber jeder Tag, weil das Geld schnell verbraucht oder abgehoben wird.

Kann der Empfänger das Geld behalten?

Nein, wenn er keinen Anspruch darauf hat. Er muss es nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung herausgeben. Hat er es bereits ausgegeben, kann er sich im Einzelfall auf den Wegfall der Bereicherung berufen, was bei erkennbaren Irrtümern selten gelingt. Hat er den Fehler erkannt, haftet er verschärft.

Was gilt bei einer doppelt ausgelösten Überweisung?

Hier ist der Empfänger meist bekannt, sodass die Rückzahlung einfacher ist. Bitte ihn schriftlich um Rückerstattung des doppelten Betrags und nenne die Daten beider Buchungen. Zusätzlich kannst du die Bank um Rückruf der zweiten Überweisung bitten. Nenne dabei Datum und Betrag beider Buchungen, damit die Zuordnung leicht fällt.

Wie unterscheidet sich das von einer Betrugsüberweisung?

Bei einer Überweisung auf Betreiben von Betrügern hast du den Auftrag selbst erteilt, daher gibt es kaum Anspruch gegen die Bank. Du solltest dennoch sofort Bank und Polizei informieren. Bei unautorisierten Überweisungen ohne deine Zustimmung gelten die Erstattungsregeln des § 675u BGB.

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft: 2026-10-03

Recherche und Pflege: Redaktion Rueckzahlungen.de. Fehler gefunden? Schreib uns, wir prüfen und korrigieren.